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Rechtssichere Website
Was muss ich beachten, um Abmahnungen zu vermeiden.
Viele Jungunternehmer, Gründer & Startups stürzen sich top motiviert ins Abenteuer Selbstständigkeit. Dazu gehört natürlich auch die neue Website. Modern und schön soll sie sein, bei Google gut gelistet und natürlich soll sie Kunden generieren. Ein Aspekt, der oft etwas vernachlässigt wird, oder sich gar nicht in den Köpfen der Gründer befindet, ist der rechtliche.
Nicht erst seit Inkrafttreten der DSGVO am 25. Mai 2018 gilt es ein paar wenige Dinge zu beachten, um dem Abmahn-Gespenst keine Chance zu geben. Wir betrachten 4 häufige Fehler, die unter Umständen teuer werden können und erklären einfach & unkompliziert, wie sie zu verhindern sind.
Das Impressum
Laut dem Gesetz sind Betreiber gewerbsmäßiger Websites grundsätzlich Impressums-Pflichtig, das heißt es müssen bestimmte Informationen bereitgestellt werden, die den Verantwortlichen für die Seite ausweisen. Je nach Rechtsform und Art des Unternehmens gelten unterschiedliche Vorgaben, die unbedingt beachtet werden müssen. Die Wirtschaftskammer bietet hierzu eine übersichtliche Broschüre mit allen wichtigen Informationen an, inklusive Musterimpressen für diverse Rechtsformen.
Eine weitere Stolperfalle ist die Positionierung und Betitelung der Impressums-Seite auf deiner Website. Die Seite muss gut erreichbar positioniert sein, also nicht in der 3. Ebene des Menüs versteckt. Außerdem muss sie eindeutig benannt sein. ”Rechtliches” oder “Kontakt” gilt NICHT als tauglicher Seitentitel für ein Impressum.

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Datenschutz
Das Schreckgespenst der letzten Monate war die neue Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO. Eine Vielzahl an User-Rechten wurden neu definiert und was grundsätzlich eine tolle Sache für User ist führt bis bei Betreiber für Verwirrung und Unmut. Dabei ist es eigentlich kein Hexenwerk, sich an die Verordnung zu halten.
Jeder Webseitenbetreiber ist verpflichtet seine User in einer Datenschutzerklärung darüber aufzuklären, welche Daten gesammelt werden, was mit diesen geschieht und welche Rechte er als User besitzt. Wir verwenden für unsere Kunden die kostenpflichtige Agentur-Lösung von eRecht24. Die Plattform bietet uns eine Datenschutz-Checkliste mit der wir gemeinsam mit unseren Kunden Punkt für Punkt eine rechtskonforme Datenschutzerklärung aufsetzen können.
Achtung: Es gibt einige Datenschutz-Generatoren die unbedingt einen Quell-Verweis in Form eines Links verlangen. Wird dieser entfernt, droht die Abmahnung.
Cookie Monster
Ein weiterer Wichtiger Punkt ist der erforderliche Cookie Opt-In. Bislang war der allgemeine Konsens, dass man seine User nur auf gesetzte Cookies hinweisen muss. Ein EuGH-Urteil vom 1.10.2020 wiederspricht dem nun. Demnach muss der Besucher der Verwendung von einzelnen Cookies, mit Ausnahme von technisch erforderlichen, explizit zustimmen. Außerdem muss er seine Entscheidung jederzeit anpassen können. Wir verwenden dazu das unglaublich tolle Open-Source-Tool Klaro!. Der User bekommt eine Auflistung aller verwendeten Cookies und kann diesen einzeln zustimmen ODER auch ablehnen. Um seine Website DGSVO-konform zu betreiben, ist diese Option unbedingt erforderlich.
Urheberrecht bei Verwendung von Bildmaterial
Dass man nicht einfach Fotos aus der Google Bildersuche verwenden darf, sollte sich mittlerweile herumgesprochen haben, leider liegt aber auch bei der vermeintlich ”legalen” Nutzung von Grafiken und Fotos der Teufel im Detail. Besondere Vorsicht ist bei Plattformen geboten, die Bildmaterial scheinbar kostenlos anbieten, im Kleingedruckten aber klare Bedingungen daran knüpfen. So kann es z.B. sein, dass der Urheber zusätzlich zum Impressum auch direkt beim Bild angegeben werden muss, oder die kostenlose Verwendung mit Überschreitung einer bestimmten Anzahl an monatlichen Pageviews nicht mehr gestattet ist und eine Lizenz erworben werden muss.
Auch beim Stockfoto-Primus Shutterstock gibt es ein paar Dinge zu beachten. So gibt es Bildmaterial, das ausschließlich redaktionell, also z.B. für einen News- oder Blog-Beitrag verwendet werden darf, nicht aber als gewerblich/kommerziell genutztes Stimmungsbild.
Selbst wenn du Bildmaterial von einem Fotografen produzieren lässt, gibt es Dinge zu beachten: Sind auf den Fotos Personen abgebildet, greift eventuell das Persönlichkeitsrecht oder Das “Recht am eigenen Bild”. Es ist gegebenenfalls das Einverständnis des oder der Abgebildeten einzuholen, selbst wenn er im eigenen Unternehmen beschäftigt ist.
Es gilt also: Unbedingt herausfinden, ob und unter welchen Bedingungen Bildmaterial für die Website oder den Social Media Auftritt verwendet werden darf.
Prinzipiell ist man mit selbst produziertem Bildmaterial emotional und rechtlich immer im Vorteil, gerade am Anfang des Unternehmerdaseins fehlt es aber oft am nötigen Budget. Wir empfehlen für den Beginn Plattformen wie unsplash, pexels oder pixabay. Besonders erstere Website bietet eine Unmenge an hochwertigem Fotomaterial. Bei allen drei genannten sind die Bilder zu 100 % kostenlos und dürfen bedingungslos verwendet werden. Eine Angebe der Quelle wird natürlich dennoch gerne gesehen und gewürdigt.

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Urheberrecht bei Verwendung von Texten
Wir erstellen seit einigen Jahren bereits Websites und wissen: Für viele ist der passende Text die größte Hürde auf dem Weg zur neuen Website. Man stellt es sich anfangs leicht vor, die Sätze wollen sich aber nicht so recht formulieren lassen, wie man sie im Kopf hatte. Die Versuchung ist groß, Text und seien es nur ein paar Absätze vom Mitbewerber zu kopieren. Eine unrechtmäßige Verwendung von Texten lässt sich aber Dank der Google-Suche heutzutage leicht nachverfolgen, eine Abmahnung kann eine vierstellige Summe ausmachen.
Ein professioneller Werbetexter oder Kommunikationsexperte kann hierbei eine große Hilfe sein. Ein maßgeschneiderter Text kann nicht nur aus rechtlicher Sicht eine lohnende Investition sein.
Fragen?
Für Fragen zum Thema Rechtssicherheit erreichst du uns unter office(at)stagedive.media oder über das Kontaktformular. Gerne werfen wir unverbindlich einen Blick auf deine Website, um dich vor eventuellen Risiken zu warnen.
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